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Die Einführung des Erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche

1. Vorwort

Seit der Einführung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes Anfang 2012 ist der Gesetzgeber dabei, dieses
praktisch umzusetzen. Dazu gehören Vereinbarungen, die die Jugendämter mit den Trägern der freien
Jugendhilfe (zu denen unsere Gemeinden gehören) schließen werden und die dazu gehörige Einführung des
erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Beides hat das Anliegen, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen und ihnen einen Raum
anzubieten, in dem sie sicher sind und sich zu selbstbewussten jungen Menschen entwickeln können. Daher
möchte ich zu Beginn dafür werben, diese Initiativen des Gesetzgebers und der Jugendämter sehr positiv zu
beurteilen und mit ihnen gut zusammen zu arbeiten.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses hat das Ziel, sicherzustellen, dass keine nach § 72a StGB VIII
vorbestrafte Person im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe arbeitet. Das bedeutet: Niemand, der jungen
Menschen eine Form von Gewalt zugefügt hat und dafür bereits vorbestraft wurde, macht in der Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen mit.

Diese Maßnahme kann allerdings nur ein Teil einer wirksamen Präventionsarbeit in den Gemeinden sein. Um
eine Gemeinde möglichst sicher zu machen, bedarf es mehr:

    - Starke Kinder, die Mut haben, ihre Grenzen aufzuzeigen und wissen, was ihnen gut tut.
    - Wache und sensible Mitarbeiter, die einen grenzachtenden Umgang miteinander und mit den

         Kindern pflegen.
    - Vertrauensvolle und ehrliche Mitarbeiterkreise, in denen man offen über Stärken und Schwächen,

         Eindrücke und Beobachtungen reden kann.
    - Enttabuisierung des Themas Gewalt und Missbrauch.
    - Kompetente Ansprechpartner, die in der Gemeinde bekannt sind.
    - Kontakt zu Fachstellen zum Thema „Sexuelle Gewalt“.

Hier verweisen wir auf das Heft „Initiative zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt“ und die darin enthaltenen
Texte und Selbstverpflichtung (erhältlich in der Geschäftsstelle des Bundes FeG).

Grundsätzlich gilt, dass niemand ein erweitertes Führungszeugnis beantragen muss, bevor nicht eine
Vereinbarung mit den Jugendämtern abgeschlossen (unterschrieben) ist. Die Jugendämter sind also am Zug
und werden in den nächsten Wochen und Monaten auf die Gemeinden zukommen.

Die folgenden Texte sollen Gemeinden ganz konkret dabei helfen, diese Vereinbarungen mit den
Jugendämtern abzuschließen und Informationen zu einem guten und sinnvollen Umgang mit dem Thema
„erweiterte Führungszeugnisse“ zu bekommen.

Andreas Schlüter
Jugendreferent

Bund Freier evangelischer Gemeinden K.d.ö.R.
Goltenkamp 4, 58452 Witten
Tel.: 02302 9 37-24
E-Mail: jugend@bund.feg.de

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