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SCHÜTZEN UND BEGLEITEN

7 DIE EINFÜHRUNG DES ERWEITERTEN                               miteinander entschieden werden, bei welcher Mitarbeit eine
FÜHRUNGSZEUGNISSES FÜR EHRENAMT-                               Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sinnvoll ist.
LICHE
                                                                 Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass in den
7.1 GRUNDSÄTZLICHES                                            meisten Fällen alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden,
                                                               Führungszeugnisse einsehen zu lassen.
Wenn nicht bereits geschehen, wird sich das zuständige Ju-
gendamt mit der Bitte um eine Vereinbarung an die Gemein-        Die Mitarbeitenden, die nach dieser Entscheidung dann ein
den wenden. In einigen Regionen erfolgt das schriftlich,       Führungszeugnis vorlegen sollen, müssen dies persönlich bei
andere laden zu gemeinsamen Gesprächen und Informati-          der Ortspolizeibehörde ihres Erstwohnsitzes (in der Regel im
onsabenden ein. Dabei gibt es von Bundesland zu Bundesland     Ordnungsamt im Rathaus) beantragen. Dafür wird eine Be-
unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Gemeinden sind vom       scheinigung des Jugendverband bzw. der Jugendgruppe (siehe
Gesetz her verpflichtet, daran teilzunehmen.                   Anlage 3) benötigt.

  Diese Vereinbarung bezweckt Folgendes:                         Für Ehrenamtliche ist das erweiterte Führungszeugnis gra-
  Der Gesetzgeber (der deutsche Staat) hat sich in seinem      tis, Hauptamtliche zahlen ca. 15,- Euro.
Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet, die Rechte von Kin-
dern und Jugendlichen besser zu schützen. Dabei helfen ihm       Sollte eine Person so kurzfristig in eine Mitarbeit einsteigen
die Jugendämter. Und diese wiederum versichern sich durch      (beispielsweise bei einer Freizeit oder einem gemeinsamen
Vereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe (also JuZis,    Wochenende), dass aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist,
Kitas und auch den Gemeinden, in denen Arbeit mit Kindern      ein Führungszeugnis bei der entsprechenden Vertrauensper-
und Jugendlichen stattfindet), dass keine vorbestraften Ge-    son vorzulegen, wird das Ausfüllen einer Selbstverpflichtung
walttäter in dieser Arbeit tätig werden.                       (Anlage 5) empfohlen.

7.2 VEREINBARUNG SCHLIESSEN                                    7.3.2 VORLAGE UND DOKUMENTATION

Diese Vereinbarungen sind etwas Gutes. Daher geht es nicht     Wenn laut der geschlossenen Vereinbarung von einer/einem
um die Frage, ob solch eine Vereinbarung geschlossen wird,     Mitarbeitenden ein Führungszeugnis verlangt wird, muss es
sondern was in solcher Vereinbarung steht. „Mustervereinba-    auch eingesehen werden. Dabei gibt es einiges zu beachten:
rungen“, die von unterschiedlichen Stellen ausgearbeitet wur-
den, können hier eine Hilfe sein (siehe Anhang 1).                Die Gemeinde benennt eine Respekts- oder
Die Gemeinden sollen den Jugentämtern versichern, dass sie        Vertrauensperson, die die Führungszeugnisse einsieht.
                                                                  Diese Person sollte nicht unmittelbar in der Arbeit mit
   keine bekannten (Sexual-)Straftäter mit Kindern und            Kindern und Jugendlichen aktiv sein.
   Jugendlichen arbeiten lassen.                                  Diese Person führt eine Liste mit Namen und Funktion
   sich mit dem Thema „Gewalt“ auseinandersetzen.                 derer, die ein Führungszeugnis brauchen und vermerkt,
   Notfallregeln für den Fall des Bekanntwerdens von Gewalt       von wem sie das Führungszeugnis eingesehen hat.
   in der Gruppe/Gemeinde/Verband entwickeln.                     Wichtig: Das Führungszeugnis darf aus
   mit Fachpersonen (Weißer Ring, Kinderschutzbund etc)           Datenschutzgründen nicht einbehalten oder kopiert
   zusammenarbeiten.                                              werden. Es verbleibt bei seinem Besitzer und kann
                                                                  anderen Trägern vorgelegt werden.
7.3 UMGANG MIT ERWEITERTEN                                        Es empfiehlt sich, einen Hefter anzulegen und pro Person
FÜHRUNGSZEUGNISSEN                                                ein Blatt zu verwenden, das man nach der Tätigkeit des
                                                                  Ehrenamtlichen, ohne Datenspuren zu hinterlassen,
7.3.1 BEANTRAGUNG – WER UND WIE?                                  vernichten kann. Eine Vorlage ist in Anlage 6 zu finden.
                                                                  Personen, die nach den in der Anlage genannten
Das Muster für die Vereinbarungen sieht vor, dass Jugendver-      Paragraphen verurteilt worden sind, dürfen nicht in der
bände und -gruppen selber entscheiden müssen, wer ein Füh-        Jugendarbeit tätig werden, weder ehren-, neben- oder
rungszeugnis vorlegen muss. Hierzu ist in der Anlage 4 eine       hauptamtlich.
Tabelle zu finden, die Kriterien an die Hand gibt, um diese       Falls ein Führungszeugnis eine der in Anlage 2 genannten
Entscheidung treffen zu können. Grundsätzlich gilt, je größer     Vorstrafen enthält, muss jemand mit dessen Inhaber
der Altersunterschied und je größer das Abhängigkeitsverhält-     sprechen und ihm/ihr einen anderen Arbeitsbereich
nis und je länger der Kontakt anhält, umso eher ist die Not-      in der Gemeinde ans Herz legen. Aus rufschädigenden
wendigkeit gegeben, das Führungszeugnis vorzulegen.               Gründen darf dies allerdings nirgendwo vermerkt werden.
                                                                  Andere Vorstrafen, die im Führungszeugnis
  Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte mit dem zustän-       gegebenenfalls vermerkt sind, dürfen nicht beachtet
digen Kreis- oder Stadtjugendring gesprochen werden und           werden.
                                                                  In der Regel muss alle 5 Jahre ein neues Führungszeugnis
                                                                  angefordert werden. Die Vertrauens- bzw. Respektsperson
                                                                  hat dafür Sorge zu tragen, dass dies geschieht.

                                                                                             Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch 19
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