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ANLAGE 1

4 Persönliche Eignung von Fachkräften
4.1 Überprüfung der persönlichen Eignung

Der Träger stellt durch die Einholung von Führungszeugnisse sicher, dass er keine gem. § 72 a KJHG-SGB VIII einschlägig
vorbestraften Personen als Angestellte beschäftigt, die direkten Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben.

4.2 Umsetzungszeitraum

Die Einholung von Führungszeugnissen erfolgt bis:
__________________________________________________________________(Datum)

4.3 Neueinstellungen

Bei Neueinstellungen wird ein entsprechendes Führungszeugnis eingeholt.

4.4 Turnusmäßige Überprüfung

Danach erfolgt die Vorlage entsprechender Führungszeugnisse alle fünf Jahre.

4.5 Kosten

Die entstehenden Kosten und Aufwendungen erstattet das Jugendamt.

5 Gültigkeit

Die Vereinbarung ist unbefristet gültig. Sie ist beiderseits jederzeit widerrufbar.
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Ort Datum			Jugendamt 			Träger

24 Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch
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