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ANLAGE 1
4 Persönliche Eignung von Fachkräften
4.1 Überprüfung der persönlichen Eignung
Der Träger stellt durch die Einholung von Führungszeugnisse sicher, dass er keine gem. § 72 a KJHG-SGB VIII einschlägig
vorbestraften Personen als Angestellte beschäftigt, die direkten Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben.
4.2 Umsetzungszeitraum
Die Einholung von Führungszeugnissen erfolgt bis:
__________________________________________________________________(Datum)
4.3 Neueinstellungen
Bei Neueinstellungen wird ein entsprechendes Führungszeugnis eingeholt.
4.4 Turnusmäßige Überprüfung
Danach erfolgt die Vorlage entsprechender Führungszeugnisse alle fünf Jahre.
4.5 Kosten
Die entstehenden Kosten und Aufwendungen erstattet das Jugendamt.
5 Gültigkeit
Die Vereinbarung ist unbefristet gültig. Sie ist beiderseits jederzeit widerrufbar.
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Ort Datum Jugendamt Träger
24 Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch

