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ANLAGE 7
entsprechende Reden einwirkt. (2) Der Versuch ist strafbar.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen,
wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in
bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit die Gefahr
einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach oder
Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5. 2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder
seelischen Entwicklung bringt.
StGB § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Frei-
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter heitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder
schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs
sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von StGB § 240 Nötigung
ihr vornehmen lässt oder (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung,
bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe
vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt
mit Geldstrafe bestraft. oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person verwerflich anzusehen ist.
unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie (3) Der Versuch ist strafbar.
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe
ihr vornehmen lässt oder von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwe-
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem rer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich
vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder
des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, zur Eingehung der Ehe nötigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt
Geldstrafe bestraft. oder
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger
verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde missbraucht.
wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung
geboten hält. Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umstän-
von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei den nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene
Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten mög-
sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist. lich ist, wird mit Freiheitsstrafe…
StGB § 223 Körperverletzung GRUNDGESETZ
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an
der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Artikel 1
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
(2) Der Versuch ist strafbar. und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
StGB § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtig-
Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die keit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar gel-
2. seinem Hausstand angehört, tendes Recht.
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen Grundgesetzt Artikel 2:
worden oder (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persön-
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses lichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
untergeordnet ist, quält oder roh misshandelt, oder wer gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für verstößt.
sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
bestraft.
32 Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch

