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SCHÜTZEN UND BEGLEITEN

   besonnene Entscheidungen treffen.                               -psychologe. Der Inhalt des Gesprächs sollte unbedingt
   Gebetsarbeit.                                                   schriftlich festgehalten werden.
   Ein solcher Prozess in einer Gemeinde sollte von einer          Die Gemeindeleitung muss entscheiden, wie das Mädchen
   unbefangenen Fachkraft von außen begleitet werden. Auch         bzw. der Junge innerhalb der Gemeinde geschützt
   hier bietet sich eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ an.        werden kann. Gegebenenfalls ist eine Freistellung oder
   Eine Vermittlung von Fachkräften, Juristen etc. kann über       (Verdachts-)Kündigung der verdächtigen Person in
   den Bund FeG erfolgen.                                          Erwägung zu ziehen, bei ehrenamtlich tätigen Personen
                                                                   hat die Tätigkeit zu ruhen; dies sollte jedoch erst nach
5.2 EMPFEHLUNG VON „KEIN RAUM FÜR                                  der Verständigung mit den Strafverfolgungsbehörden
MISSBRAUCH“                                                        geschehen, um deren Ermittlungen nicht zu gefährden.

Folgende Schritte sollten beachtet werden (aus: www.kein-       5.3 ANZEIGEPFLICHT UND UMGANG MIT
raum-fuer-missbrauch.de):                                       KINDERPORNOGRAPHIE

5.2.1 HINSEHEN BZW. HINHÖREN                                    Zum Thema „Anzeigepflicht“ und „Kinderpornographie“ zi-
                                                                tiere ich aus den „Informationen für Eltern und Fachkräfte“
   Ruhe bewahren und aufmerksam zuhören.                        des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kin-
   Keine Informationen weitergeben (ausgenommen                 dermissbrauchs6:
   ist hier die Meldung an die Leitungsebene bzw. eine
   Vertrauensperson).                                           5.3.1 GIBT ES EINE ANZEIGEPFLICHT BEI
                                                                SEXUELLEM MISSBRAUCH?
5.2.2 SACHVERHALT MELDEN
                                                                Eine allgemeine Anzeigepflicht begangener Straftaten besteht
   Pastor oder die Gemeindeleitung informieren (wenn die        in Deutschland nicht, weder für Privatpersonen noch für Insti-
   Leitungsebene betroffen sein sollte, muss sich an eine       tutionen – mit Ausnahme der Strafverfolgungsbehörden. Jede
   übergeordnete Stelle gewendet werden – ggf. Bund FeG         und jeder ist aber verpflichtet, bei Unglücksfällen die mögli-
   oder eine Anlaufstelle).                                     che, zumutbare und erforderliche Hilfe zu leisten. Sonst liegt
   Gespräch mit der Vertrauensperson in der Gemeinde.           unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) vor. Auch
                                                                drohende oder gegenwärtige Straftaten gegen die sexuelle
5.2.3 NÄCHSTE SCHRITTE DER LEITUNG                              Selbstbestimmung können „Unglücksfälle“ sein, wenn sie mit
BZW. DER FACHKRAFT/VERTRAUENSPER-                               einer erheblichen Gefahr für das betroffene Mädchen bzw. den
SON                                                             betroffenen Jungen verbunden sind.

   Die verantwortliche Leitungsperson entscheiden                 Diese Pflicht umfasst aber keine Verpflichtung zur Strafan-
   gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft            zeige gegen den Täter bzw. die Täterin.
   darüber, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat
   gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegen. Falls ja,       Bei Personen, die als „Garanten“ zum Schutz von Kindern
   muss die Leitung das Jugendamt informieren und/oder          bzw. Jugendlichen berufen sind, z. B. Eltern, Lehrerinnen und
   die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft).  Lehrern, Trainerinnen und Trainern, geht die Verpflichtung
   Dies ist auch notwendig, wenn die Eltern bzw.                noch weiter: Sie müssen sexuelle Übergriffe von den ihnen
   Sorgeberechtigten im Verdacht stehen. Ausnahmsweise          anvertrauten Kindern bzw. Jugendlichen abwenden. Wer nicht
   kann es (vorübergehend) geboten sein, davon abzusehen        einschreitet, kann dadurch eine Straftat durch Unterlassen
   (siehe unten).                                               (etwa Beihilfe zu sexuellem Missbrauch gegen Kinder und
   Vor Einschaltung der Behörden sollte das Mädchen bzw.        Jugendliche durch Unterlassen) begehen. Aber auch diese
   der Junge unter Anwesenheit der Erziehungsberechtigten       Schutzpflicht bedeutet keine Verpflichtung zur Strafanzeige,
   (soweit diese nicht zum verdächtigen Personenkreis           wenn andere zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung wei-
   gehören) angehört werden. In dem Gespräch sollte             terer sexueller Übergriffe vorgenommen werden.
   abgeklärt werden, wie das Mädchen bzw. der Junge
   zu der strafrechtlichen Verfolgung der verdächtigen             6 www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/kampagne/materialien
   Person steht und ob es bzw. er in der Lage ist, mit den
   Belastungen eines Strafverfahrens umzugehen. Zu dem                                         Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch 13
   Gespräch sollte eine unabhängige, qualifizierte Fachkraft
   hinzugezogen werden, beispielsweise eine Fachkraft
   einer Beratungsstelle oder eine Schulpsychologin bzw. ein
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