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SCHÜTZEN UND BEGLEITEN
besonnene Entscheidungen treffen. -psychologe. Der Inhalt des Gesprächs sollte unbedingt
Gebetsarbeit. schriftlich festgehalten werden.
Ein solcher Prozess in einer Gemeinde sollte von einer Die Gemeindeleitung muss entscheiden, wie das Mädchen
unbefangenen Fachkraft von außen begleitet werden. Auch bzw. der Junge innerhalb der Gemeinde geschützt
hier bietet sich eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ an. werden kann. Gegebenenfalls ist eine Freistellung oder
Eine Vermittlung von Fachkräften, Juristen etc. kann über (Verdachts-)Kündigung der verdächtigen Person in
den Bund FeG erfolgen. Erwägung zu ziehen, bei ehrenamtlich tätigen Personen
hat die Tätigkeit zu ruhen; dies sollte jedoch erst nach
5.2 EMPFEHLUNG VON „KEIN RAUM FÜR der Verständigung mit den Strafverfolgungsbehörden
MISSBRAUCH“ geschehen, um deren Ermittlungen nicht zu gefährden.
Folgende Schritte sollten beachtet werden (aus: www.kein- 5.3 ANZEIGEPFLICHT UND UMGANG MIT
raum-fuer-missbrauch.de): KINDERPORNOGRAPHIE
5.2.1 HINSEHEN BZW. HINHÖREN Zum Thema „Anzeigepflicht“ und „Kinderpornographie“ zi-
tiere ich aus den „Informationen für Eltern und Fachkräfte“
Ruhe bewahren und aufmerksam zuhören. des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kin-
Keine Informationen weitergeben (ausgenommen dermissbrauchs6:
ist hier die Meldung an die Leitungsebene bzw. eine
Vertrauensperson). 5.3.1 GIBT ES EINE ANZEIGEPFLICHT BEI
SEXUELLEM MISSBRAUCH?
5.2.2 SACHVERHALT MELDEN
Eine allgemeine Anzeigepflicht begangener Straftaten besteht
Pastor oder die Gemeindeleitung informieren (wenn die in Deutschland nicht, weder für Privatpersonen noch für Insti-
Leitungsebene betroffen sein sollte, muss sich an eine tutionen – mit Ausnahme der Strafverfolgungsbehörden. Jede
übergeordnete Stelle gewendet werden – ggf. Bund FeG und jeder ist aber verpflichtet, bei Unglücksfällen die mögli-
oder eine Anlaufstelle). che, zumutbare und erforderliche Hilfe zu leisten. Sonst liegt
Gespräch mit der Vertrauensperson in der Gemeinde. unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) vor. Auch
drohende oder gegenwärtige Straftaten gegen die sexuelle
5.2.3 NÄCHSTE SCHRITTE DER LEITUNG Selbstbestimmung können „Unglücksfälle“ sein, wenn sie mit
BZW. DER FACHKRAFT/VERTRAUENSPER- einer erheblichen Gefahr für das betroffene Mädchen bzw. den
SON betroffenen Jungen verbunden sind.
Die verantwortliche Leitungsperson entscheiden Diese Pflicht umfasst aber keine Verpflichtung zur Strafan-
gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft zeige gegen den Täter bzw. die Täterin.
darüber, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat
gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegen. Falls ja, Bei Personen, die als „Garanten“ zum Schutz von Kindern
muss die Leitung das Jugendamt informieren und/oder bzw. Jugendlichen berufen sind, z. B. Eltern, Lehrerinnen und
die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). Lehrern, Trainerinnen und Trainern, geht die Verpflichtung
Dies ist auch notwendig, wenn die Eltern bzw. noch weiter: Sie müssen sexuelle Übergriffe von den ihnen
Sorgeberechtigten im Verdacht stehen. Ausnahmsweise anvertrauten Kindern bzw. Jugendlichen abwenden. Wer nicht
kann es (vorübergehend) geboten sein, davon abzusehen einschreitet, kann dadurch eine Straftat durch Unterlassen
(siehe unten). (etwa Beihilfe zu sexuellem Missbrauch gegen Kinder und
Vor Einschaltung der Behörden sollte das Mädchen bzw. Jugendliche durch Unterlassen) begehen. Aber auch diese
der Junge unter Anwesenheit der Erziehungsberechtigten Schutzpflicht bedeutet keine Verpflichtung zur Strafanzeige,
(soweit diese nicht zum verdächtigen Personenkreis wenn andere zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung wei-
gehören) angehört werden. In dem Gespräch sollte terer sexueller Übergriffe vorgenommen werden.
abgeklärt werden, wie das Mädchen bzw. der Junge
zu der strafrechtlichen Verfolgung der verdächtigen 6 www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/kampagne/materialien
Person steht und ob es bzw. er in der Lage ist, mit den
Belastungen eines Strafverfahrens umzugehen. Zu dem Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch 13
Gespräch sollte eine unabhängige, qualifizierte Fachkraft
hinzugezogen werden, beispielsweise eine Fachkraft
einer Beratungsstelle oder eine Schulpsychologin bzw. ein