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SCHÜTZEN UND BEGLEITEN

3.12 ANMERKUNGEN                                               4 AUFBAU EINES SCHUTZKONZEPTES UND
                                                               HILFSSTRUKTUREN IN DER GEMEINDE
Die Begriffsklärungen und das Reden über Formen sexueller
Gewalt sind keine angenehmen Themen. Allerdings ist eine       Funktionierende Hilfsstrukturen in Gemeinden sind wichtig.
Beschäftigung mit diesen Themen für Mitarbeitende in der Ar-   Sie dienen der Prävention, helfen dabei, Risiken zu erkennen
beit mit Kindern und Jugendlichen und auch für Mitglieder der  und sie zu minimieren. Vor allem sind sie für Kinder und Ju-
Gemeindeleitungen wichtig, um sprachfähig zu werden und        gendliche, aber genauso auch für Mitarbeitende und Besucher
dieses schwierige Thema nicht wie ein Tabu zu behandeln.       wichtig, damit sie bei Verdachtsfällen wissen, an wen sie sich
                                                               vertrauensvoll wenden können.

4.1 ZEHN PUNKTE FÜR EIN SCHUTZKONZEPT/HILFSSTRUKTUREN IN GEMEINDEN

1.	 Alle Mitarbeitenden (sowohl im Bereich der Jungen Generation, wie auch in allen anderen
     Bereichen, also Älteste, Diakone, etc.) unterschreiben den Verhaltenskodex zum Schutz vor
     Missbrauch und Gewalt (Kapitel 5).

2.	 Dieser Verhaltenskodex ist in der Gemeinde bekannt und am besten an einer gut sichtbaren Stelle
     ausgehängt.

3.	 In Mitarbeitendengesprächen und vor allem bei Gesprächen zur Einführung von neuen
     Mitarbeitenden wird der Schutz des Kindeswohles thematisiert und der Verhaltenskodex nicht nur
     unterschrieben, sondern auch durchgesprochen.

4.	 Alle Mitarbeitenden legen einer Vertrauensperson ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
     vor (konkrete Hilfestellung zur Handhabe dieser Praxis siehe Kapitel 6).

5.	 Kinder und Jugendliche werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen
     informiert und wissen um die Hilfsstrukturen. Dies sollte in altersgemäßen Angeboten in den
     unterschiedlichen Gruppen geschehen.

6.	 Mitarbeitende werden durch Schulungsangebote zum Thema „Schutz vor Gewalt und Missbrauch“
     fortgebildet und mit dem Thema konfrontiert.

7.	 Die Gemeinde verfügt über eine Vertrauensperson, die in der Gemeinde bekannt ist und an die
     sich Kinder und Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende und alle Besucher der Gemeinde in Fällen
     der Vermutung von sexueller Gewalt wenden können.

8.	 Die Gemeindeleitung und die Vertrauensperson verfügt über einen Notfallplan, der das Vorgehen
     im Falle eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch regelt.

9.	 Die Gemeinde kennt Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch, kennt Namen von „insoweit
     erfahrenen Fachkräften“, kennt die Ansprechperson im zuständigen Jugendamt und arbeitet mit
     ihnen zusammen.

10.	 Im Rahmen von Elternabenden wird über das Thema sexuelle Gewalt gesprochen und
     Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen vorgestellt.

10 Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch
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