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SCHÜTZEN UND BEGLEITEN
3.12 ANMERKUNGEN 4 AUFBAU EINES SCHUTZKONZEPTES UND
HILFSSTRUKTUREN IN DER GEMEINDE
Die Begriffsklärungen und das Reden über Formen sexueller
Gewalt sind keine angenehmen Themen. Allerdings ist eine Funktionierende Hilfsstrukturen in Gemeinden sind wichtig.
Beschäftigung mit diesen Themen für Mitarbeitende in der Ar- Sie dienen der Prävention, helfen dabei, Risiken zu erkennen
beit mit Kindern und Jugendlichen und auch für Mitglieder der und sie zu minimieren. Vor allem sind sie für Kinder und Ju-
Gemeindeleitungen wichtig, um sprachfähig zu werden und gendliche, aber genauso auch für Mitarbeitende und Besucher
dieses schwierige Thema nicht wie ein Tabu zu behandeln. wichtig, damit sie bei Verdachtsfällen wissen, an wen sie sich
vertrauensvoll wenden können.
4.1 ZEHN PUNKTE FÜR EIN SCHUTZKONZEPT/HILFSSTRUKTUREN IN GEMEINDEN
1. Alle Mitarbeitenden (sowohl im Bereich der Jungen Generation, wie auch in allen anderen
Bereichen, also Älteste, Diakone, etc.) unterschreiben den Verhaltenskodex zum Schutz vor
Missbrauch und Gewalt (Kapitel 5).
2. Dieser Verhaltenskodex ist in der Gemeinde bekannt und am besten an einer gut sichtbaren Stelle
ausgehängt.
3. In Mitarbeitendengesprächen und vor allem bei Gesprächen zur Einführung von neuen
Mitarbeitenden wird der Schutz des Kindeswohles thematisiert und der Verhaltenskodex nicht nur
unterschrieben, sondern auch durchgesprochen.
4. Alle Mitarbeitenden legen einer Vertrauensperson ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
vor (konkrete Hilfestellung zur Handhabe dieser Praxis siehe Kapitel 6).
5. Kinder und Jugendliche werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen
informiert und wissen um die Hilfsstrukturen. Dies sollte in altersgemäßen Angeboten in den
unterschiedlichen Gruppen geschehen.
6. Mitarbeitende werden durch Schulungsangebote zum Thema „Schutz vor Gewalt und Missbrauch“
fortgebildet und mit dem Thema konfrontiert.
7. Die Gemeinde verfügt über eine Vertrauensperson, die in der Gemeinde bekannt ist und an die
sich Kinder und Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende und alle Besucher der Gemeinde in Fällen
der Vermutung von sexueller Gewalt wenden können.
8. Die Gemeindeleitung und die Vertrauensperson verfügt über einen Notfallplan, der das Vorgehen
im Falle eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch regelt.
9. Die Gemeinde kennt Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch, kennt Namen von „insoweit
erfahrenen Fachkräften“, kennt die Ansprechperson im zuständigen Jugendamt und arbeitet mit
ihnen zusammen.
10. Im Rahmen von Elternabenden wird über das Thema sexuelle Gewalt gesprochen und
Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen vorgestellt.
10 Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch