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SCHÜTZEN UND BEGLEITEN

2.1 WAS IST EIN SCHUTZKONZEPT?                                  men können. Mit diesen Ergänzungen wird deutlich, dass es
                                                                auf die Haltung eines Kindes nicht ankommt. Dies ist eine
Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhal-     wichtige Klarstellung, weil eine bekannte Argumentation von
ten, vor sexuellem Missbrauch schützen zu können, muss          Täterinnen und Tätern lautet, dass das Kind selbst es wollte.
man wissen, wie. Jede und jeder Einzelne in der Gesellschaft
soll sich mit dem Thema auseinandersetzen und aktiv dazu        3.2 STRAFRECHTLICHE SCHUTZVOR-
beitragen, sichere Räume für Mädchen und Jungen zu schaf-       SCHRIFTEN4
fen. Gerade Einrichtungen oder Organisationen, also auch
Freie evangelische Gemeinden, denen Kinder und Jugendli-        Das Strafgesetzbuch schützt Kinder unter 14 Jahren vor sexu-
che anvertraut sind, müssen wissen, wie wirksamer Kinder-       ellem Missbrauch durch § 176 StGB, der ausdrücklich auch
schutz umgesetzt werden kann.                                   die Handlungen, die Kinder an einem Täter oder einer Täte-
                                                                rin oder an Dritten vornehmen müssen, als sexuellen Miss-
Ein Schutzkonzept sollte folgende Fragen beantworten können:    brauch benennt. Eine weitere wichtige Tatvariante ist das
   Welche Strategien setzen Täter und Täterinnen ein, um        Einwirken auf Kinder durch Pornografie.
   sexuelle Gewalt zu planen und zu verüben?
                                                                  Nicht nur Kinder, sondern auch so genannte Schutzbefohle-
   Welche Gegebenheiten könnte ein Täter oder eine Täterin      ne werden vor sexuellem Missbrauch geschützt (§ 174 StGB):
   in unserer Einrichtung bzw. in unserer Organisation          Das bedeutet, dass Minderjährige unter 16 Jahren vor sexuel-
   ausnutzen?                                                   len Handlungen geschützt sind, wenn er oder sie der handeln-
                                                                den Person zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung
   An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts?              in der Lebensführung anvertraut wurde. Wird dieses Obhuts-
                                                                oder Abhängigkeitsverhältnis für die sexuellen Handlungen
   Wie sieht ein Umgang mit Mädchen und Jungen aus, der         ausgenutzt, dann sind sogar Minderjährige bis zum 18. Le-
   ihre individuellen Grenzen achtet?                           bensjahr geschützt. Auch Söhne und Töchter sind bis zu ih-
                                                                rem 18. Geburtstag nach dieser Vorschrift vor sexuellen Hand-
   Und wie kann ich mich selbst vor falschem Verdacht           lungen durch ihre Eltern geschützt. Ab 18 Jahren gilt die Tat
   schützen?                                                    nicht mehr als sexueller Missbrauch, bleibt aber als Beischlaf
                                                                unter Verwandten (§ 173 StGB) bzw. bei Vorliegen von Gewalt
Ziel eines Schutzkonzeptes:                                     oder Zwang als sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung (§ 177
   Freie evangelische Gemeinden sollten Orte sein, wo           StGB) strafbar.
   Mädchen und Jungen kompetente Ansprechpersonen
   finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen dort         Eine weitere Vorschrift regelt den Schutz von Jugendlichen
   oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld –      vor sexuellem Missbrauch (§ 182 StGB): Wenn zwar keine der
   sexuelle Gewalt angetan wird.                                genannten Abhängigkeiten besteht, aber eine Zwangslage aus-
   Ein Schutzkonzept gibt Missbrauch keinen Raum.               genutzt oder Geld für die sexuelle Handlung bezahlt wird, gilt
                                                                das als sexueller Missbrauch von Jugendlichen.
Wie ein Schutzkonzept konkret aussehen kann, wird in Kapi-
tel 4 ausführlich beschrieben.                                  3.3 KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

3 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN UND                                       Sexuelle Gewalt gehört in das Themenfeld der Kindeswohl-
ELEMENTE SEXUELLER GEWALT                                       gefährdung. Andere Felder, die hier nicht ausgiebig behan-
                                                                delt werden, sind
3.1 WAS IST SEXUELLER MISSBRAUCH? –
EINE DEFINITION3                                                   Vernachlässigung (z.B. mangelnde oder vernachlässigte
                                                                   Kleidung, Ernährung oder medizinische Versorgung)
Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung,       körperliche Gewalt
die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des           psychische Gewalt (z.B. Demütigungen, aktive und passive
Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund kör-           Beschämung, Erniedrigung, Zurückweisung)
perlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegen-     geistliche Gewalt und Machtmissbrauch (z.B.
heit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine       Gewissensdruck aufbauen, manipulieren)
Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürf-
nisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.                     Auch wenn in diesem Heft auf diese Themen nicht im Speziel-
                                                                len eingegangen wird, gelten für die Intervention die gleichen
  Wichtig: Es liegt auch dann Missbrauch vor, wenn der Wille    Regeln, die hier für die sexuelle Gewalt beschrieben werden.
des Kindes der sexuellen Handlung nicht entgegensteht, weil
Kinder immer unterlegen sind und deshalb niemals zustim-           3 Zitiert aus www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
                                                                   4 Zitiert aus www.kein-raum-fuer-missbrauch.de

                                                                                               Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch 7
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