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SCHÜTZEN UND BEGLEITEN

4.2 DIE VERTRAUENSPERSON                                         5.1 EMPFEHLUNG VON DER ANLAUF-
                                                                 STELLE SCHUTZRAUM IN ZUSAMMEN-
Eine wichtige Rolle in einem Präventionskonzept kommt der        ARBEIT MIT DEM BEREICH JUNGE
Vertrauensperson zu. Sie fungiert als Ansprechperson für Op-     GENERATION IM BUND FEG
fer, aber auch für Mitarbeitende oder Mitglieder, die Auffäl-
ligkeiten beobachten oder denen sich Opfer offenbart haben.      Wenn es zu einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch kommt,
Sie muss in jedem einzelnen Fall entscheiden, wer in jedem       beginnt dies meistens mit einem „komischen“ Gefühl, manch
einzelnen Fall informiert werden muss und wie die konkrete       einer spricht von dem sogenannten „Bauchgefühl“. Um zu
Hilfe aussehen kann.                                             klären, ob dies Gefühl gerechtfertigt ist oder nicht, braucht es
                                                                 weitere Schritte.
  Aus diesem Grund sollte die Vertrauensperson folgende Ei-
genschaften/Qualifikationen mitbringen, bzw. sich aneignen         Verdachtsfälle entstehen unterschiedlich. Manchmal ma-
und Aufgaben übernehmen:                                         chen Mädchen oder Jungen Andeutungen, manchmal beob-
                                                                 achtet man konkret übergriffiges Verhalten durch andere Ju-
Die Vertrauensperson                                             gendliche oder Erwachsene, manchmal schildern Betroffene
   muss in der Gemeinde bekannt sein.                            auch eindeutige Situationen oder Übergriffe.
   soll gleichermaßen das Vertrauen der Mitglieder und
   Besucher der Gemeinde und der Leitungsebene genießen.           In jedem Fall gilt: Hat man ein „komisches Gefühl“, dann
   soll selbst nicht Mitglied der Leitungsebene der Gemeinde     sollte man das Gefühl ernstnehmen und ihm nachgehen.
   sein, damit sie auch dann unbefangen handeln kann,
   wenn ein geäußerter Verdacht die Leitungsebene betrifft.        Folgende Handlungsschritte sind bei einem Verdacht hilf-
   soll sich mit dem Thema „Schutz des Kindeswohles“             reich:
   und „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ gut
   auskennen.                                                    5.1.1 SITUATION: EINE VERMEINTLICHES
   braucht selbst nicht eine „insoweit erfahrene Fachkraft“      OPFER VON SEXUELLEM MISSBRAUCH
   sein.                                                         TEILT SICH EINEM MITARBEITENDEN MIT:
   muss eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ kennen und bei
   Anfragen mit einer solchen Fachkraft Kontakt aufnehmen.          Ruhe bewahren.
   muss Anlauf- und Beratungsstellen sowie Hilfsangebote            wenn sich eine Person offenbart, zuhören, Glauben
   in der Region kennen.                                            schenken und ermutigen.
   soll darauf achten, dass in der Gemeinde das Thema               eigene Gefühle klären (aufschreiben, was zu dem Verdacht
   „Schutz vor Missbrauch und Gewalt“ regelmäßig                    geführt hat, was beobachtet wurde und was für Gefühle in
   geschult wird und der Verhaltenskodex besprochen                 einem selbst aufkommen).
   wird und die gesetzlichen Vorschriften (Vorlage von              nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was
   Führungszeugnissen) beachtet werden.                             man nicht halten kann. Auf keinen Fall zusagen, dass Sie
   muss über ein eigenes Krisenmanagement verfügen.                 mit Niemanden über das Gehörte reden werden, denn
   sollte eine Frau sein, da die meisten Opfer Frauen oder          dann können Sie keine Intervention ermöglichen, ohne
   Mädchen sind (gut kann sein, dieser Person einen Mann            Ihr Wort zu brechen.
   zur Seite zu stellen).                                           Mit wachsender Angst des vermeintlichen Opfers rechnen,
                                                                    dabei die eigene Macht- und Hilflosigkeit aushalten.
5 MÖGLICHE HANDLUNGSABLÄUFE                                         Spielen Sie nicht Detektiv. Drängen Sie die Person nicht,
BEI VERDACHTSFÄLLEN                                                 ihnen etwas zu offenbaren, denn Druck macht in den
                                                                    meisten Fällen ja auch der Täter, bzw. die Täterin.
Wie können Mitarbeitende angemessen mit Situationen um-             Aussagen und Situationen protokollieren
gehen, in denen Kinder, Teenager oder Jugendliche offenba-          (Dokumentation).
ren, grenzverletzendes Verhalten erlebt zu haben? Meistens          Soweit benannt, die Vertrauensperson der Gemeinde
ergeben sich in diesen Fällen mehr Fragen als Antworten:            sofort hinzuziehen, in Absprache mit ihr eine Anlaufstelle
Welche Verantwortung und Verpflichtung besteht? Gibt es             mit einer „insoweit erfahrene Fachkraft“ einschalten.
eine Mitteilungspflicht?                                            Grundsätzlich alle weiteren Schritte mit der geschädigten
                                                                    Person abstimmen.
  Mitarbeitende erleben diese Situation in den meisten Fällen       Beachten: Das weitere Vorgehen ist oft alters-,
als Überforderung. So unangenehm dieses auch klingen mag,           geschlechts-, entwicklungs- und kulturbedingt und bedarf
sie ist normal und lässt sich auch nicht verhindern. Diese Hil-     fachlicher Begleitung („insoweit erfahrene Fachkraft“).
fen werden nicht alle Fragen beantworten, denn jeder Fall ist       Gegebenenfalls Eltern und Jugendamt kontaktieren (dies
anders und hat seinen eigenen individuellen Verlauf. Es geht        wird die „insoweit erfahrene Fachkraft“ entscheiden, bzw.
im Folgenden um eine Orientierungshilfe, die das Ziel hat,          empfehlen).
Fehler zu vermeiden und dem Opfer angemessen und hilf-              Keine Entscheidung über den Kopf der geschädigten
reich zu begegnen.                                                  Person (Kind, Jugendlicher) hinweg fällen (Gefahr der
                                                                    Retraumatisierung). Hier ist allerdings zu beachten,

                                                                                               Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch 11
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